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Entscheidungsunterstützungssysteme – die kaufmännische Relevanz

Der mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) veranlasste Digitalisierungsschub fordert nicht nur Medizin und IT heraus, die Unternehmens- bzw. IT-Strategien zu überdenken, auch die kaufmännische Leitung muss sich damit auseinandersetzen, wie die knappen Ressourcen am nutzbringendsten zur Steigerung der Behandlungsqualität und der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden können. Ralf Geldhäuser, Geschäftsbereich InterSystems HealthShare, Fokus Gesundheitseinrichtungen, geht im Gespräch mit Cornelia Wels-Maug, Journalistin und Analystin für Healthcare-IT, darauf ein, welche Aspekte bei der Beantragung von Fördermitteln, insbesondere am Beispiel klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme, aus wirtschaftlicher Sicht mitbedacht werden sollten.

Was ist bei der Bewertung der KHZG-Fördermaßnahmen für kaufmännische Entscheider relevant?

Ralf Geldhäuser: Grundsätzlich soll die durch das KHZG geförderte Digitalisierung die Effektivität und Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig verbessern. Aber, die Digitalisierung wirkt sich auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz eines Krankenhauses aus. Denn das KHZG schafft die Möglichkeit, u. a. Arbeitsabläufe bzw. Workflows zu optimieren und diese sowohl innerhalb einer Gesundheitseinrichtung als auch intersektoral verzahnen zu können. Letzteres erreicht das KHZG dadurch, dass es die Interoperabilität digitaler Dienste als Förderkriterium festlegt. Dies führt dazu, dass das medizinische Personal einen einfacheren und schnelleren Zugriff auf vollständigere Patientendaten hat und sich in der dadurch freigesetzten Zeit umfänglicher seinen medizinischen bzw. pflegerischen Aufgaben widmen kann. Durch die verbesserte Verfügbarkeit von Informationen wird zum Beispiel die Zahl der Doppeluntersuchungen reduziert und die Qualität der Versorgung erhöht – beides Pluspunkte, auch aus wirtschaftlicher Sicht. Zugleich wird in den Kliniken durch die Entlastung der Beschäftigten die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert.

Betrachtet man zu fördernde Vorhaben, so ist es aus meiner Sicht eine Grundvoraussetzung zu prüfen, wie sich diese in die Unternehmens- und Digitalisierungsstrategie eines Krankenhauses einfügen. Schließlich geht es darum, einen nachhaltigen Nutzen für das Krankenhaus zu generieren. Deshalb muss geklärt werden, ob im Krankenhaus die infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sind, um den anvisierten Fördertatbestand umsetzen zu können, oder ob diese erst noch geschaffen werden müssen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft formuliert dies treffend in einem Positionspapier zum KHZG, in dem sie auf den notwendigen „Digitalisierungs-Unterbau“[1] hinweist. Und genau diesen Unterbau stellen wir mit unserer E-Health-Plattform InterSystems HealthShare® zur Verfügung.

Zudem ist meiner Auffassung nach auch zu beachten, welche ökonomischen Folgen es für Kliniken hat, die abschlagsrelevanten Fördertatbestände gemäß KHZG nicht umzusetzen. Stand heute werden dann ab dem Jahr 2025 finanzielle Sanktionen greifen[2].

Und wichtig ist auch darauf zu achten, dass es sich bei den geförderten Projekten um langfristig tragbare Lösungen handelt, so dass eine Gesundheitseinrichtung nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die nach dem Förderungszeitraum anfallenden Betriebskosten von Anfang an mitdenken sollte.

Wie beurteilen Sie als Betriebswirt Investitionen in klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (Fördertatbestand 4)?

Ralf Geldhäuser: Durch den Einsatz klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme will man das Risiko, Patientinnen und Patienten zu schädigen, senken bzw. die Versorgungsqualität erhöhen sowie die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigern. Dies ist nicht nur aus medizinischer Sicht höchst erstrebenswert, sondern auch wichtig für die Reputation eines Krankenhauses, die dazu beiträgt, sowohl einen Zustrom von Patienten als auch die Attraktivität als Arbeitgeber zu sichern.

Systeme zur Entscheidungsunterstützung bereichern die Patientenreise an vielen Stellen. Da sie sich auf bestimmte Entscheidungssituationen beziehen, wird sich ein Krankenhaus in der Regel für mehrere solcher Systeme entscheiden. Das bedingt auf IT-Ebene, dass für jedes Entscheidungsunterstützungssystem eine Schnittstelle zu den Primärsystemen eingerichtet werden muss, um diese integrieren zu können. Aus kaufmännischer Sicht heißt das, dass bei der Anschaffung eines solchen Entscheidungsunterstützungssystems auch immer Integrationskosten anfallen. Diese gilt es zu reduzieren. Dazu bietet es sich an, alle Systeme in eine interoperable Plattform zu integrieren. Mit einer Plattform können Kliniken einen strukturierten Aufbewahrungsort für Daten, ein sogenanntes Data Repository, bereitstellen und multiple teil- oder vollautomatisierte klinische Services für Entscheidungsunterstützung darauf aufsetzen. Aufwände für Implementierung und Betreuung von Systemen sowie die Sicherstellung der Datenqualität ebenso wie das Verwalten von Zugriffsrechten werden erheblich reduziert.

Warum sollte sich ein Krankenhaus für InterSystems entscheiden?

Muss-Kriterien für Entscheidungsunterstützungssysteme
InterSystems
Aufnahme klinischer Patientendaten in strukturierter Form
Visualisierung der strukturierten klinischen Patientendaten
Patientenindividuelle Empfehlungen bezüglich Diagnose, Therapie, Medikation unter Einbezug weiterer Daten und Wissensdatenbanken✓*
Auslösen von Erinnerungs- und Warnfunktionen
Gewährleistung der Datenvalidität und der Datenintegrität
Klinische Entscheidungsunterstützung der Mitarbeiter z. B. hinsichtlich der Pflege✓*
Gerichtsfeste und nachvollziehbare Dokumentation des Entscheidungsprozesses
Ermöglicht Plausibilitätsprüfung durch sowie Feedback des Fachpersonals
Möglichkeit des Personals, Nichtbeachtung einer Empfehlung zu dokumentieren
Relevante Informationen aus dem Entscheidungsunterstützungssystem sind direkt über das KIS bzw. klinische Arbeitsplatzsystem abrufbar
Optimierung klinischer Prozesse✓*

Abb.: Die 11 Muss-Kriterien bei Entscheidungsunterstützungssystemen *in Zusammenarbeit mit Partnern

Ralf Geldhäuser: Warum sich ein Krankenhaus für InterSystems entscheiden sollte? – Unser Entscheidungsunterstützungs-Angebot folgt einem Best-of-Breed-Ansatz. Gemeinsam mit unseren Partnern erfüllen wir alle im KHZG aufgeführten Muss-Kriterien. Die interoperable E-Health-Plattform InterSystems HealthShare erlaubt es Krankenhäusern, neue Entscheidungsunterstützungs-Services mit minimalem Aufwand einzurichten. Diese Services werden, um bildlich zu sprechen, quasi einfach aufgesteckt und können dann auf gesicherte, vertrauenswürdige Daten über die Plattform zugreifen. Aus wirtschaftlicher Sicht macht es Sinn, sich für einen solchen zentralen, flexiblen und daher zukunftsfähigen Ansatz zu entscheiden, da nicht immer wieder neu Schnittstellen zu den Primärsystemen implementiert und bezahlt werden müssen. Jedes System muss nur einmal integriert werden. Als InterSystems denken wir die im KHZG verordnete Interoperabilität von Anfang an mit.

Ein weiterer Grund sich für InterSystems zu entscheiden ist, dass die HealthShare Plattform ideal für Datenmanagement, Interoperabilität und Analyse ist: Wir stellen eine longitudinale Patientenakte zur Verfügung, innerhalb derer Daten und Schnittstellen jeglicher Art aus verschiedensten Primärsystemen über einen integrierten Kommunikationsserver erfasst und verwaltet werden. Im Ergebnis entsteht ein Datenrepository mit vertrauenswürdigen Daten. Durch eine einfache Verknüpfung mit weiteren externen Systemen und Wissensdatenbanken zur Entscheidungsunterstützung kann evidenzbasiertes Wissen zielgerichtet eingesetzt werden.

Hinzukommt unser Fokus auf die Qualität unserer Produkte. Wir lassen diese regelmäßig von Analysten wie Gartner, Forrester, IDC, KLAS Research oder Chilmark Research bewerten und sehen es als eine Bestätigung an, dass unsere Lösungen immer wieder ausgezeichnet werden.

Mit der Wahl von InterSystems kann eine Klinik nicht nur den Fördertatbestand 4 des KHZGs umsetzen. Wir liefern die Datenbasis für alle Stationen einer Patientenreise. – Überall braucht man aufbereitete, vertrauenswürdige Daten und dies nicht nur im klinischen, sondern auch im administrativen Bereich. Die granularen, deduplizierten und aggregierten Daten, die wir zur Verfügung stellen – healthy data, wie wir das bei InterSystems nennen – sind die Basis für viele Anwendungsfälle wie digitale Gesundheits- und Versorgungsgemeinschaften, Patienteneinbindung, Population Health Management oder koordinierte Versorgung.

Was ist die Vision hinter der InterSystems Produktfamilie?

Ralf Geldhäuser: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nicht mit dem zeitlichen Ende der KHZG-Förderung abgeschlossen. InterSystems steht für langfristige Partnerschaften. Wir begleiten schon seit vielen Jahren Gesundheitsdienstleister und -netzwerke international und in Deutschland. Und eben auf Basis dieser Erfahrungen haben wir zum Beispiel unsere InterSystems HealthShare Lösungsfamilie so konzipiert, dass sie quasi als Blaupause für die Digitalisierungs- und Datenstrategie einer Einrichtung dienen kann: mit dem Unified Care Record – also der longitudinalen Patientenakte, dem Master Patient Index, der Personal Community zur Einbindung von Patienten, der Care Community zur Einbeziehung des gesamten Behandlungsteams und Health Insights für Analysen. So versetzen wir Krankenhäuser in die Lage, Veränderungsprozesse zu gestalten, seien es Übernahmen, Kooperationen oder neue Serviceangebote. Durch unseren Fokus auf Interoperabilität kann sich eine Einrichtung flexibel an den sich beständig ändernden Klinikmarkt anpassen.

Ralf Geldhäuser im Videointerview mit dem Krankenhaus IT-Journal zum Thema Entscheidungsunterstützungssysteme und die kaufmännisch relevanten Aspekte bei der Beschaffung.

Kontakt: Ralf Geldhäuser Geschäftsbereich InterSystems HealthShare Fokus Gesundheitseinrichtungen E-Mail: Ralf.Geldhaeuser@InterSystems.com Telefon: +49 6151 1747-36 Mobil: +49 173 3110657 LinkedIn

Autorin: Cornelia Wels-Maug, freie Healthcare IT-Journalistin & -Analystin

Cornelia Wels-Maug ist über 25 Jahre im IT-Sektor tätig und hat sich seit 2008 auf den Einsatz von IT im internationalen Gesundheitsmarkt spezialisiert. Sie verfasst Artikel, Fallstudien, Marketingunterlagen und Weißbücher über den weltweiten Markt für IT im Gesundheitswesen und hält Vorträge und Webinare als freie Journalistin. Gleichzeitig ist Cornelia seit 2016 auch als Analystin für den internationalen Gesundheitsmarkt bei der englischen Firma CCS Insight tätig. Zuvor arbeitete sie für Ovum Ltd., Mentis Corp. (jetzt Gartner Inc.) und BIS Strategic Decisions Ltd.

 Cornelia ist Diplom-Volkswirtin und studierte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

LinkedIn:  https://www.linkedin.com/in/cornelia-wels-maug-b25188102/

[1] https://www.dkgev.de/fileadmin/default/DKG-Umsetzungshinweise_Foerderung_nach_dem_KHZG_v1.0.pdf

[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz/faq-khzg.html