Keine Suche mehr im Ernstfall!
Nur wenn sie vorliegt, macht sie Sinn
Gerade noch rechtzeitig! Oma Gerda ist wieder auf dem Damm. Die Patientenverfügung haben wir nicht gebraucht. Das hätte auch anders laufen können. Besser wärs schon, wenn Patientenverfügungen für uns Notärzte und Pflegekräfte im Krankenhaus digital verfügbar wären.
Die Notfallmediziner Perspektive: „Gibts ‘ne Verfügung?“
In der Intensiv- und Notfallmedizin ist Schnelligkeit alles. Reanimationen sind zum Beispiel umso erfolgversprechender, je früher sie begonnen werden. Auch manche Notfalleingriffe, etwa bei Blutungen, müssen so schnell wie möglich vonstattengehen, wenn der Patient gerettet werden soll. Nun gibt es aber Patienten, die Reanimationen oder bestimmte Notfalleingriffe ablehnen.
Das ist ihr gutes Recht, und wir als Intensiv- und Notfallmediziner dürfen uns da auch nicht drüber hinwegsetzen. „Gibts ‘ne Verfügung?“ ist deswegen ein gar nicht so selten gehörter Satz in der Akutversorgung. Leider kommt es vor, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wir nicht rechtzeitig davon erfahren. Das muss eigentlich nicht sein. In einer digitalen Gesundheitsgemeinschaft können nicht nur elektronische Notfalldaten zugänglich gemacht werden, sondern auch Patientenverfügungen. So hilft Digitalisierung bei der Durchsetzung des Patientenwillens.
Und was sagt die Pflege?
Selbstbestimmt bis ins höchste Alter: So klappt das auch.
Zumindest im Krankenhaus ist beim Thema Patientenverfügung meist die Pflege gefragt: Gibt es bei einem Patienten oder einer Patientin ein solches Dokument? Wer könnte es wissen? Sind Angehörige erreichbar? Ist der Hausarzt bekannt? In Notfällen haben Pflegekräfte eigentlich andere Dinge zu tun, als herumzutelefonieren, aber natürlich ist der Wille des Patienten ein hohes Gut. Wer keine lebensverlängernden Maßnahmen will oder eine Reanimation ablehnt, der sollte sich auch darauf verlassen können und nicht doch als Pflegefall im Krankenhaus landen, nur weil die Patientenverfügung nicht rechtzeitig gefunden werden konnte. Aus pflegerischer Sicht deswegen ein klares Plädoyer für die digitale Gesundheitsgemeinschaft: Wenn Patientenverfügungen in elektronischen Patientenakten verfügbar sind, dann klappt es auch mit der Selbstbestimmung – bis ganz zum Schluss. In London bei
Coordinate My Care, die machen das so.